Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: Areios Pagos 1219/2001
    • Mitgliedstaat: Griechenland
    • Gebräuchliche Bezeichnung:link
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 01/01/9999
    • Gericht: Areios Pagos
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Unfair Contract Terms Directive, Article 1, 1. Unfair Contract Terms Directive, Article 2 Unfair Contract Terms Directive, Article 3, 1. Unfair Contract Terms Directive, ANNEX I, 1. Unfair Contract Terms Directive, ANNEX I, 2.
  • Leitsatz
    1. Inhaltskontrolle der AGB im Rahmen eines Bankvertrags (1): Vertragsklausel, durch die sich die Bank das Recht vorbehält, den Verbraucher mit weiteren Kosten zu belasten, soweit der Restbetrag seines Kontos unter einem gewissen, von der Bank frei zu bestimmende Grenze liegt; Anwendbarkeit des Abs. 2, Punkt b des Anhangs der Richtlinie 93/13.
    2. Inhaltskontrolle der AGB im Rahmen eines Bankvertrags (2): Vertragsklausel, durch die der Bank das Recht vorbehalten ist, vom Verbraucher die Zahlung eines Zinssatzes zu verlangen für den Fall, dass Letzterer über seine Kreditkarte Geld von seinem Konto ausgezogen hat.
    3. Inhaltskontrolle der AGB im Rahmen eines Bankvertrags (3): Vertragsklausel, durch die der Verbraucher die Verantwortung für den Schaden, die wegen der Verlust oder Diebstahl seiner Kreditkarte erlitten hat, unabhängig von seinem Verschulden übernimmt.
    4. Inhaltskontrolle der AGB im Rahmen eines Bankvertrags (4): Vertragsklausel, durch die sich die Bank über das Recht verfügt, den vertraglichen Zinssatz für ihre Dienstleistungen einseitig zu bestimmen, ohne dass sie den Kunden über die Maßstäbe, denengemäss sich die Bestimmung des Zinssatzes vollzieht, informieren soll.
    5. Inhaltskontrolle der AGB im Rahmen eines Bankvertrags (5): Vertragsklausel in Bezug auf die Bestimmung des gerichtlichen Zuständigkeit, demnach allein die Gerichte des Ortes, wo die Bank ihren Verwaltungssitz hat, für jede Streitigkeit aus dem Bankvertrag zuständig sind.
    6. Inhaltskontrolle der AGB im Rahmen eines Bankvertrags (6): Vertragsklausel, durch die nach dem Ablauf einer bestimmten Frist, der Zugang der monatlichen Benachrichtigung zum Verbraucher vermutet wird; soweit der Kunde innerhalb von zwanzig Tagen nach dem Zugang der monatlichen Rechnung bzw. Benachrichtigung keine Einwendung gegen ihren Inhalt erhoben hat, gilt dies als Bestätigung des Inhalts der Rechnung bzw. Benachrichtigung und der Kunde verliert sein Recht, den Inhalt jener bestätigten Rechnung bzw. Benachrichtigung nunmehr zu bezweifeln.
    7. Inhaltskontrolle der AGB im Rahmen eines Bankvertrags (7)Vertragsklausel durch die sich die Bank über das Recht verfügt, einseitig das jährliche Abonnement des Besitzers einer Kreditkarte den Umständen anzupassen, ohne den Verbraucher über die dafür geltenden Anpassungskriterien zu informieren.
    8. Inhaltskontrolle der AGB im Rahmen eines Bankvertrags (8): Vertragsklausel, durch die sich die Bank über das Recht verfügt, bei Verspätung der Ratenzahlung vom Kunden den gesamten Restbetrag aus dem Darlehenvertrag zu verlangen.
    9. Inhaltskontrolle der AGB im Rahmen eines Bankvertrags (9): Zusätzlicher, vom Verbraucher zuzahlender Zinssatz im Fall von Finanztransaktionen im Ausland;
    10. Inhaltskontrolle der AGB im Rahmen eines Bankvertrags (10): Zusätzliche Kosten zum Nachteil des Kreditkartenbesitzers im Fall, dass Letzterer den monatlichen Hoechstbetrag für seine Transaktionen übersteigt.
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

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